Teil 1 - Prüfung und Bewertung der Verträge
Diese bestehen im Regelfall aus: Preisangebot, Bauvertrag, Bauleistungsbeschreibung, der zeichnerischen Darstellung des Hauses, Zahlungsplan und der Energiebedarfsberechnung
(Letztere sollten Sie immer zum Vertragsbestandteil machen). Bei der Bauleistungsbeschreibung liegen die Kostentreiber immer bei den nicht genannten aber
notwendigen Leistungsteilen und bei den nur mangelhaft beschriebenen Gewerken, die dann im Bauverlauf die Tür zu kostenpflichtigen Mehrleistungen öffnen.
Für einen Zahlungsplan gibt es gesetzliche Vorgaben; aber gehen Sie davon aus, dass mind. 80 % aller uns bekannten Zahlungspläne diesen Vorgaben nicht entsprechen und durch
Überzahlung dem Baupartner ein zinsloser, ungesicherter Kredit gegeben wird. Der Bauherr sollte zur eigenen Sicherheit immer nur den Abschlag zahlen, den er als Wertzuwachs auf der Baustelle erhält.
Jede Überzahlung kann schlaflose Nächte verursachen, besonders je näher das Ende der Bauzeit kommt und man kein finanzielles Druckmittel mehr hat.
Die
Energiebedarfsberechnung sagt immer mehr über die energetische Qualität eines Bauwerkes aus als die Bauleistungsbeschreibung. Wir können eine solche Berechnung nachprüfen und sicherstellen, dass die
darin gemachten Vorgaben auch auf der Baustelle umgesetzt werden.